Gerade erreichen uns unzählige Hilferufe von Kunden, die eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten. Im Zuge der DSGVO sind die Regelungen zum Umgang mit Kundendaten sehr viel strenger geworden. Wir haben unsere Kunden darauf vor zwei Jahren und erneut Anfang diesen Jahres hingewiesen. Leider ist es nun so weit, dass es zu einer regelrechten Abmahnwelle kommt.
Besonders hervor tut sich aktuell ein Anwalt aus Berlin mit dem Namen Kilian Lenard, der im Auftrag seines Mandanten Martin Ismail für die gerade erst frisch gegründete IG Datenschutz handelt. Googelt man diese Namen, findet man schnell sehr viele Betroffene. Das Schreiben lautet immer gleich, ungefähr so auf den Punkt gebracht: Zahlen Sie umgehend 170 Euro und mein Mandant verzichtet auf die Einleitung weiterer Maßnahmen.
Wichtig ist: Ruhe bewahren. Alle Rechtsanwälte sind sich ziemlich einig zu diesem Thema: Es handelt sich um den Versuch, auf unlautere Art schnelles Geld zu machen.
Wir haben für Sie ein paar Handlungsempfehlungen zusammengestellt, für den Fall, dass Sie betroffen sind:
Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag. Wir haben ein paar Informationsquellen für Sie zusammengestellt, auf denen Sie sich informieren können:
eRecht24 hat Tools zur Verfügung gestellt, mit denen Sie kostenlos Ihre Website unter anderem daraufhin untersuchen können, ob Google Fonts remote eingebunden sind und Sie somit abmahngefährdet sind.
Bitte prüfen Sie außerdem (oder lassen Sie prüfen), ob auf Ihrer Website vielleicht weitere Verstöße gegen den Datenschutz vorliegen. Typische Beispiele sind die Einbindung von Google Maps, YouTube-Videos oder Nutzung von Google Analytics oder ReCaptcha ohne Einwilligung des Nutzers bzw. eine nicht korrekt funktionierende Cookie-Lösung (Consent-Tool). Eine schnelle erste Überprüfung können Sie mit dem Website-Scanner von eRecht24 vornehmen, aber der prüft nur die eingegebene Seite, also z.B. die Startseite.
Wichtig ist, dass Sie die Fehler schnellstmöglich beheben oder beheben lassen. Tatsache ist, dass es sich bei solchen Verstößen um grundsätzlich abmahnfähige Verstöße handelt. Wie allerdings abgemahnt werden darf, ist seit kurzem im Rahmen einer Novellierung des Abmahngesetzes stark eingeschränkt worden, um Abmahnungen als schnelles Geld einen Riegel vorzuschieben.
Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke stellt kostenlos ein Musterschreiben zur Verfügung, welches Sie verwenden können, um auf die Abmahnung zu reagieren. Auch eRecht24 stellt auf Ihrer Website neben dem Tool zur Prüfung, ob Google Fonts falsch eingebunden wurden, ein Musterschreiben zur Verfügung.
Achtung: Wir sind keine Rechtsanwälte und dürfen Sie nicht juristisch beraten. Wir sprechen hier lediglich über unsere Erfahrungen. Wenn Sie sicher sein wollen, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens.
Inzwischen gibt es eine einstweilige Verfügung gegen den Abmahner Martin Ismail (Anwalt: Kilian Lenard) vom Landgericht Baden-Baden. Es gibt massiven Gegenwind gegen die Abmahner. Auch der zweite Massenabmahner Kanzlei RAAG ist offenkundig nur an der Erzielung von Einnahmen interessiert, da hier noch nicht einmal eine Auskunft über die Datenverwendung verlangt wird.
Ein sehr gutes Update zu dem Thema sowie eine Risikoeinschätzung der verschiedenen Handlungsoptionen finden Sie neben dem Prüftool für Google-Fonts auf der Website von eRecht24 unter https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner. Dort findet sich auch ein Musterschreiben, wenn Sie abgemahnt wurden und darauf reagieren wollen.
Im Netzwerk der Betroffenen wurde heute folgende Information veröffentlicht:
"Vorhin einen Anruf der Rechtsanwaltskammer aus Berlin (RAK Berlin) bekommen. Die nette Frau hat mir lediglich mitgeteilt, dass der Fall von Herrn Kilian Lenard bei Ihnen massenweise auf dem Tisch liegt und gerade dagegen vorgegangen wird auch mit der Staatsanwaltschaft. Mehr durfte sie mir nicht sagen, weil es unter das Datenschutzgesetz fällt. Es wird nur bei dem einen Telefonat bleiben hat sie gesagt, alles weitere sollen wir im Web recherchieren, wie es weiter ausgeht.
So viel zum Stand in Bezug aufs RAK Berlin."
Es gibt inzwischen eine Facebookgruppe, in der sich Opfer dieser Abmahnwelle austauschen. Sie können dieser Gruppe beitreten unter https://www.facebook.com/groups/436146248447567
Aktuell wird überwiegend noch folgendes empfohlen: