Barrierefrei im Internet: Pflicht seit 2025

Stand: 23.03.2026
Barrierefreiheit im Internet: Mann versucht angestrengt etwas auf dem Bildschirm zu erkennen
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Das Wichtigste in Kürze:
Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit zur gesetzlichen Pflicht für viele Unternehmen in Deutschland geworden. Das bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen online so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen uneingeschränkt zugänglich sind. Was das für mittelständische Unternehmen bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie tun können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Für wen gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit im Internet?

Barrierefreiheit im Internet ist mit dem 28. Juni 2025 zur Pflicht für Unternehmen geworden, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher richten. Diese Regelung betrifft Unternehmen im B2C-Bereich, wie zum Beispiel:

  • Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Arztpraxen
  • Immobilienmakler, Fotografen, Kosmetik- und Fitnessstudios
  • Einzelhandel und Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen
  • Banken, Versicherungen, Reisebüros und Telekommunikationsanbieter
  • Weitere Unternehmen, die ihre Dienstleistungen oder Informationen für Endverbraucher öffentlich zugänglich machen

Für Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind und keine Dienstleistungen an Verbraucher richten, gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit derzeit nicht. Jedoch kann es für solche Unternehmen dennoch sinnvoll sein, auf Barrierefreiheit zu achten, um eine breite Nutzerschaft zu erreichen und zukunftsorientiert zu handeln.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für eine Website?

Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website so gestaltet wird, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen sie problemlos nutzen können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Screenreader-Kompatibilität: Visuelle Inhalte wie Bilder und Grafiken müssen Textalternativen erhalten, damit sie auch von Screenreader-Software vorgelesen werden können.
  • Untertitel für Videos: Audiovisuelle Inhalte sollten über Untertitel verfügen, damit auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen diese Inhalte verstehen können.
  • Navigation ohne Maus: Die Website muss mit der Tastatur bedienbar sein, um Nutzern mit motorischen Einschränkungen die Navigation zu erleichtern.

Die technischen Standards dafür sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) festgelegt, einem internationalen Standard für barrierefreie Websites.

Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit im Internet und ihre Folgen

Die Pflicht zur Barrierefreiheit basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, dem sogenannten „European Accessibility Act“. Diese Richtlinie wurde durch das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichen Vorgaben:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gelten zusätzlich für öffentliche Stellen und legen ebenfalls hohe Standards für die Barrierefreiheit fest.

Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z. B. Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden.

In Deutschland sind Abmahnungen ein gängiges Mittel, um auf Verstöße aufmerksam zu machen. Allerdings wurden die Regelungen zuletzt angepasst, um missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen und Unternehmen vor übermäßigen Forderungen zu schützen. Trotzdem bleibt es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu ergreifen, um unnötige rechtliche Schritte und mögliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihre digitalen Angebote rechtlich absichern und nachhaltig zugänglich gestalten.

Herausforderungen von Betroffenen und wie man ihnen auf einer Website begegnen kann

Zu den häufigsten Herausforderungen gehören:

  • Sehbehinderungen: Kleine Schriftgrößen oder kontrastarme Farben machen das Lesen schwierig.
  • Hörbeeinträchtigungen: Audiovisuelle Inhalte ohne Untertitel sind für Menschen mit Hörschwierigkeiten nicht zugänglich.
  • Motorische Einschränkungen: Eine komplizierte Navigation oder fehlende Tastaturbedienung stellt eine Hürde dar.

Lösungen für diese Herausforderungen umfassen:

  • Textalternativen für Bilder (Alt-Tags), damit Screenreader den Bildinhalt beschreiben können
  • Klare Struktur und einfache Navigation, die intuitiv bedienbar ist
  • Anpassbare Schriftgrößen und Kontrasteinstellungen, um die Lesbarkeit zu verbessern

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor:

  • Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für Dienstleistungsanbieter und nicht für Unternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen.
  • Unverhältnismäßige Belastungen: Unternehmen können von bestimmten Anforderungen befreit werden, wenn die Anpassung eine unverhältnismäßige finanzielle oder technische Belastung darstellt. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden.

Wie teste ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Um sicherzustellen, dass eine Website den Anforderungen zur Barrierefreiheit entspricht, können Unternehmen verschiedene Werkzeuge und Tests einsetzen:

  • Automatisierte Tools wie WAVE oder Axe Accessibility bieten einen ersten Überblick und identifizieren technische Barrieren.
  • Professionelle Audits sind jedoch empfehlenswert, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Diese Tests können je nach Umfang auch Benutzerfeedback von Personen mit Behinderungen enthalten und bieten praxisnahe Verbesserungsvorschläge.

Regelmäßige Überprüfungen sind wichtig, da sich die Anforderungen weiterentwickeln und Aktualisierungen notwendig sein können.

Zusammenfassung und Fazit

Die Pflicht zur Barrierefreiheit betrifft seit 2025 viele Unternehmen in Deutschland. Sie bietet nicht nur Menschen mit Einschränkungen bessere Zugangsmöglichkeiten, sondern kann auch zur Nutzerfreundlichkeit und zur rechtlichen Sicherheit von Unternehmen beitragen. Unternehmen im B2C-Bereich, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher richten, sollten sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei sind. Frühzeitige Anpassungen verhindern Stress und rechtliche Risiken.

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Catharina von Hobe

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