Die digitale Barrierefreiheit wird ab Juni 2025 zur gesetzlichen Pflicht für viele Unternehmen in Deutschland. Das bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen online so gestaltet werden müssen, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen uneingeschränkt zugänglich sind. Was das konkret für mittelständische Unternehmen bedeutet, welche Fristen und Ausnahmen es gibt und wie Sie sich vorbereiten können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Barrierefreiheit im Internet wird ab dem 28. Juni 2025 zur Pflicht für Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher richten. Diese Regelung betrifft Unternehmen im B2C-Bereich, wie zum Beispiel:
Für Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind und keine Dienstleistungen an Verbraucher richten, gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit derzeit nicht. Jedoch kann es für solche Unternehmen dennoch sinnvoll sein, auf Barrierefreiheit zu achten, um eine breite Nutzerschaft zu erreichen und zukunftsorientiert zu handeln.
Die neuen Anforderungen treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Es bleibt also noch etwas Zeit für Unternehmen, die notwendigen Schritte zur Barrierefreiheit einzuleiten. Diese Frist gilt für alle Unternehmen, die der Regelung unterliegen. Frühzeitiges Handeln ist jedoch empfehlenswert, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen rechtzeitig erfüllt sind und unnötige Rechtsrisiken vermieden werden.
Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website so gestaltet wird, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen sie problemlos nutzen können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Die technischen Standards dafür sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) festgelegt, einem internationalen Standard für barrierefreie Websites.
Die Pflicht zur Barrierefreiheit basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, dem sogenannten „European Accessibility Act“. Diese Richtlinie wurde durch das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichen Vorgaben:
Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z. B. Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden.
In Deutschland sind Abmahnungen ein gängiges Mittel, um auf Verstöße aufmerksam zu machen. Allerdings wurden die Regelungen zuletzt angepasst, um missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen und Unternehmen vor übermäßigen Forderungen zu schützen. Trotzdem bleibt es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu ergreifen, um unnötige rechtliche Schritte und mögliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihre digitalen Angebote rechtlich absichern und nachhaltig zugänglich gestalten.
Zu den häufigsten Herausforderungen gehören:
Lösungen für diese Herausforderungen umfassen:
Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor:
Um sicherzustellen, dass eine Website den Anforderungen zur Barrierefreiheit entspricht, können Unternehmen verschiedene Werkzeuge und Tests einsetzen:
Regelmäßige Überprüfungen sind wichtig, da sich die Anforderungen weiterentwickeln und Aktualisierungen notwendig sein können.
Die Pflicht zur Barrierefreiheit betrifft ab Juni 2025 viele Unternehmen in Deutschland. Sie bietet nicht nur Menschen mit Einschränkungen bessere Zugangsmöglichkeiten, sondern kann auch zur Nutzerfreundlichkeit und zur rechtlichen Sicherheit von Unternehmen beitragen. Unternehmen im B2C-Bereich, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher richten, sollten sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei sind. Frühzeitige Anpassungen verhindern Stress und rechtliche Risiken.
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