Immer wieder werden E-Mail-Adressen in großen Mengen und kostengünstig angeboten.
Das Schlimme ist, dass die meisten dieser Angebote per ungewünschter Mail (=SPAM) ins Postfach flattern. Wie ich oft feststellen muss, wissen nach wie vor viele Unternehmen nicht, das die Zusendung ungewünschter Mails in Deutschland verboten ist.
Immer wieder erreichen mich Fragen meiner Kunden, ob ein vorliegendes Angebot vielleicht als interessant zu bewerten sei. Ein sehr aktiver Spammer mit dem Angebot von Adresslisten ist die Firma Global Contact. Informationen dazu gibt es z.B. unter
Ich warne meine Kunden generell bei solchen Angeboten und empfehle zumindest, keine Adressen zu erwerben, ohne sich ganz explizit beim Anbieter zu versichern, dass diese Adressen mit einer gültigen Permission versehen sind.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass als eine gültige Permission verstanden wird, dass der Besitzer einer E-Mail-Adresse ausdrücklich dem Erhalt von E-Mails durch den Versender zugestimmt hat, eine gegenüber Unternehmen A erteilte Erlaubnis kann also auch nicht einfach an Unternehmen B übertragen werden. Fragen Sie also immer genau nach, ob eine Erlaubnis vorliegt und mit welcher Formulierung und auf welchem Wege die Erlaubnis eingeholt wurde. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Firmen, die sich bei ihren eigenen Werbe-Mailings über geltendes Recht hinwegsetzen und diese an Adresse ohne vorliegende Erlaubnis versenden, es sehr wahrscheinlich auch mit dem Erwerb der zum Verkauf oder zur Vermietung angebotenen Adressen nicht sehr genau nehmen.