Liebe Kunden,
seit dem 1. Januar 2025 dürfen wir Ihnen elektronische Rechnungen (z. B. als PDF per E-Mail) nur dann zusenden, wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen. Diese neue gesetzliche Regelung sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit im elektronischen Geschäftsverkehr.
Warum ist eine Zustimmung erforderlich?
Die Regelung stellt sicher, dass Sie als Kunde die Wahl haben, Rechnungen entweder in digitaler oder in Papierform zu erhalten. Ohne Ihre aktive Zustimmung dürfen wir keine elektronischen Rechnungen mehr versenden. Dies dient Ihrem Schutz und schafft klare Vorgaben für den digitalen Rechnungsaustausch.
Wichtiger Hinweis zu unseren Rechnungen
Bitte beachten Sie, dass unsere Agentur-Software derzeit noch nicht den Versand als zulässige E-Rechnung (nach § 4a UStG) unterstützt. Daher erhalten Sie weiterhin PDF-Rechnungen per E-Mail, sofern Sie uns Ihre Zustimmung erteilen. Diese Form des Rechnungsversands bleibt auch ab dem 1. Januar 2025 möglich, solange die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung vorliegt.
Was passiert ohne Zustimmung?
Sollten wir keine Zustimmung von Ihnen erhalten, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Rechnung in Papierform zu erstellen und per Post zu versenden. Dies bringt zusätzliche Kosten, Aufwand und Verzögerungen mit sich – sowohl für uns als auch für Sie. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie herzlich, uns Ihre Zustimmung zu erteilen.
Ihre Vorteile elektronischer Rechnungen
Was müssen Sie tun?
Damit wir Ihnen auch in Zukunft Rechnungen per E-Mail zusenden dürfen, bitten wir Sie, uns Ihre Zustimmung zu erteilen. Nutzen Sie dafür einfach das untenstehende Formular. Es dauert nur wenige Sekunden und hilft uns, gemeinsam Ressourcen zu sparen.
Vielen Dank!
Mit Ihrer Zustimmung ermöglichen Sie uns, weiterhin schnell, effizient und umweltfreundlich zu arbeiten. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.