Die Änderungen sind nicht groß - im Wesentlichen haben die zuständigen Gesetze andere Namen - aber sie haben eine Auswirkung auf Impressum und Datenschutzerklärung, da sehr oft in den Texten auf die konkreten Paragrafen und Gesetze verwiesen wird, z.B. den §5 des Telemediengesetzes (TMG). Rechtsanwälte empfehlen daher, um bei zukünftigen Änderungen nicht jedes Mal die Texte in Impressum und Datenschutzerklärung ändern zu müssen, diese neutral ohne Verweis auf das jeweilige Gesetz zu formulieren.
Während sich im Impressum meist ein Verweis auf das TMG findet, sind in der Datenschutzerklärung in der Regel Hinweise auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) zu finden. Auch diese müssen geändert werden auf das neue Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Darüber hinaus gibt es noch ein neues Gesetz, den sogenannten Digital Service Act (DSA). Hass, gefälschte Produkte, terroristische und diskriminierende Inhalte - das Ziel des DSA ist es, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und die Verbreitung illegaler Inhalte zu reduzieren. Gemeinsam mit dem Digital Markets Act (DMA) soll der DSA zu den neuen rechtlichen Grundpfeilern für’s Internet werden.
Die meisten unserer Kunden werden davon nicht betroffen sein, aber wenn es auf Ihrer Website für Nutzer die Möglichkeit gibt, Inhalte zu veröffentlichen, sind Sie vom DSA betroffen und eine entsprechende Anpassung Ihrer Website ist erforderlich. Das gilt z.B., wenn Sie auf Ihrer Website einen Blog-Bereich oder etwas ähnliches haben und Ihren Nutzern erlauben, dort Kommentare zu hinterlassen, oder dies technisch nicht unterbinden.
Damit Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung also der aktuellen gesetzlichen Regelung entspricht, können Sie entweder in den entsprechenden Texten die Verweise auf die jeweiligen Gesetze manuell ändern (sofern Sie nicht vom DSA betroffen sind) oder Sie beauftragen uns, dass wir für Sie auf Basis der auf Ihrer Website eingesetzten Technologien aktuelle Texte generieren und diese für Sie austauschen. Letzteres hat den Vorteil, dass auch sonstige Änderungen der letzten Jahre, z.B. Erkenntnisse aus richterlichen Entscheidungen in die Texte einfließen und Sie mit Ihrer Website wieder up-to-date sind. Auch die Prüfung der Relevanz des DSA für Sie sowie die Ergänzung eines entsprechenden Absatzes in Ihrem Impressum würden wir für Sie übernehmen.
Der Form halber möchten wir darauf hinweisen, dass wir Sie nicht juristisch beraten dürfen. Wir schildern Ihnen hier nur, was aus unserer Erfahrung als Web-Dienstleister zu tun ist. Eine Haftung können wir dafür nicht übernehmen. Beraten Sie sich bei Bedarf bitte mit der Rechtanwaltskanzlei Ihres Vertrauens.