Ist Ihre Website abmahnsicher?

Stand: 05.02.2018
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Haben Sie sich das auch schon gefragt? Oder haben Sie vielleicht sogar uns gefragt? Als Kunde erwarten Sie meist von Ihrer Agentur ein "Rundum-Sorglos-Paket". Das geht allerdings in der Regel mit rechtlichen Fragen einher. Doch eine Rechtsberatung können und dürfen wir als Werbeagentur nicht leisten.

Trotzdem möchten wir mit diesem Artikel versuchen, einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen zu geben und Ihnen die wichtigsten Themen zusammenstellen, auf die Sie achten sollten. Einen Anspruch auf Vollständigkeit hat das nicht und eine Rechtsberatung kann das natürlich nicht ersetzen. Wenn Sie also ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, denn bei Abmahnungen oder sogar Klagen liegt die Verantwortung für Ihre Website bei Ihnen und das kann teuer werden.

Impressum & Datenschutz

Einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen sind Fehler im Impressum oder in der Datenschutzerklärung. Hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges geändert, d.h. möglicher Weise war Ihre Website zum Zeitpunkt der Erstellung mit den gewählten Mustertexten einwandfrei, ist es aber jetzt nicht mehr. Es empfiehlt sich, dies regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Kritische Fehler können u.a. sein:

  • fehlende Angaben abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens (z.B. Registereintrag)
  • fehlende Kontaktangaben (E-Mail Adresse ist z.B. erforderlich)
  • in bestimmten Branchen gibt es Pflichtangaben (z.B. Kammerzughörigkeit oder Berufshaftpflichtversicherung)
  • Formen der Datenerhebung und Speicherung, z.B. durch Website-Statistiken, soziale Netzwerke aber auch durch Kontaktformulare

Es gibt im Netz gute Generatoren für Impressum & Datenschutz, welche Sie nutzen können, um der aktuellen Rechtslage entsprechende Mustertexte zu generieren. Wir empfehlen die kostenlosen Generatoren von e-recht24. Sie können mit diesen Ihre Texte selbst erstellen oder mit uns gemeinsam die Fragen des Generators beantworten. Als Agentur-Partner von e-recht24 haben wir Zugriff auf die (kostenpflichtige) vollständige Version der Generatoren.

Wenn Sie die Texte selber generieren möchten, finden Sie die Tools hier:

Alternativ generieren wir gerne mit Ihnen zusammen die Texte und tauschen diese dann direkt auf Ihrer Website aus. Fragen Sie uns gerne an unter .

Auftragsdatenverarbeitung durch Google

Wenn Sie Tools von Google nutzen, z.B. Google Analytics, ist es erforderlich, dass Sie mit Google einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung schließen. Das ist ganz einfach und kostenlos möglich. Google stellt ein Vertragsmuster zur Verfügung. Sie müssen dieses lediglich ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an die angegebene Adresse senden. Dann erhalten Sie nach einer Weile das von Google gegengezeichnete Dokument zurück. Den Vertrag von Google finden Sie hier: https://www.google.de/analytics/terms/de.html

Urheberrecht (Bilder, Videos, Texte, etc.)

Nach wie vor ein regelmäßiger Grund für Abmahnungen sind urheberrechtliche Verstöße, allen voran der nicht korrekte Einsatz von Bildmaterial auf der Website. Grundsätzlich gilt, dass immer der Urheber eines Bildes genannt werden muss. Das gilt auch für Bildmaterial aus Quellen, die eine kostenfreie Nutzung ermöglichen. Es empfiehlt sich immer, die Lizenzbedingungen genau zu lesen. Oftmals dürfen Bilder z.B. für private Zwecke (oder durch gemeinnützige Vereine) kostenfrei genutzt werden, für eine kommerzielle Nutzung fallen jedoch Kosten an.

Heute wird üblicher Weise empfohlen, den Urheberrechtshinweis direkt am Bild anzubringen. Sollte das bei Ihnen bisher nicht der Fall sein, muss Ihre Website möglicher Weise zu dem Zwecke etwas umgebaut werden. Die Urheberhinweise müssten dann bei jedem Bild einzeln hinterlegt werden. Gerne übernehmen wir das für Sie. Bitte fragen Sie uns an unter .

Auch Texte unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Sie dürfen also nicht einfach Texte frei kopieren und verwenden, auch dann nicht, wenn es sich z.B. um einen Presseartikel über Ihr Unternehmen handelt. In jedem Fall ist hier eine Nutzungsvereinbarung mit dem Autor des Textes zu schließen.

Vereinfacht gesagt kann man sich merken: Das Urheberrecht verbleibt immer beim Urheber, im Falle von Bildern also beim Fotografen, bei Texten beim Autor. Sie erwerben lediglich die Nutzungsrechte, welche sehr unterschiedlich sein können. Beim sogenannten lizenzfreien Bildmaterial dürfen Sie in der Regel die erworbenen Bilder beliebig oft und in unterschiedlichen Medien verwenden. Sie dürfen diese allerdings nicht weitergeben oder sogar weiter verkaufen (Achtung: Wenn wir Bilder in Ihrem Auftrag kaufen, dürfen wir diese auch nur für Sie einsetzen. Weitergeben an Sie dürfen wir sie allerdings auch nicht). Wichtig sind auch die Einschränkungen, wenn gekaufte Bilder in sozialen Medien, z.B. Facebook verwendet werden sollen. Informieren Sie sich dann unbedingt über die Einschränkungen in den Nutzungsrechten. Dies ist oftmals nicht ohne Weiteres erlaubt.

Cookie-Hinweis

Wenn Ihre Website Cookies setzt, ist eine aktive Information des Besuchers Ihrer Website erforderlich. Zu diesem Thema haben wir bereits letztes Jahr umfassend informiert. Hier geht es nochmal zu dem Artikel, der nach wie vor aktuell ist.

Europäische Datenschutz-Grundverordnung (neu ab 25.05.2018)

Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25.05.2018 endgültig in Kraft tritt, entstehen viele neue Anforderungen an Unternehmen, aus denen für Sie Abmahnrisiken entstehen können. Lesen Sie hierzu unseren ausführlichen Artikel mit den wichtigsten To Do's für Sie.

Zusammenfassung: Wichtigste To Do's für Sie

  1. Impressum und Datenschutzerklärung aktualisieren
  2. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google schließen
  3. Bilder mit einem Urheberrechts-Hinweis versehen
  4. Cookie-Hinweis auf Website integrieren

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