Drei Viertel der deutschen Internetnutzer sind in sozialen Netzwerken aktiv. Sie schreiben dort auch über Kunden, ihren Chef oder das Arbeitsklima in ihrer Firma. Mitarbeiter, die sich in sozialen Netzwerken tummeln sind für Firmen eine Herausforderung – aber auch eine Chance.
Da viele Unternehmen ihren Mitarbeitern bislang keine klaren Regeln für den geschäftlichen Umgang mit Social Media gegeben haben, hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) Ende März zum ersten Mal Richtlinien und Tipps für Unternehmen und ihre Angestellten veröffentlicht.
Hier die Empfehlungen:
Stellen Sie die Unternehmensziele von Social Media für Mitarbeiter klar und deutlich dar. Die Online-Strategie sollte für alle Unternehmensbereiche gelten und kann die Kommunikation offizieller Unternehmensmeldungen oder den Dialog mit Kunden, Geschäftspartnern und Meinungsmachern beinhalten.
Offizielle Informationen eines Unternehmens sollten von Mitarbeitern eigenständig verbreitet werden dürfen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wie Informationen zu Projekten, Akquisitionen, Kunden und Mitarbeitern sowie Finanzdaten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers veröffentlicht werden.
Mitarbeiter sollten zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz des Unternehmens deutlich machen, wenn sie sich als Privatpersonen im Web äußern z.B. durch einen Hinweis im Impressum persönlicher Blogs oder in den Profilbeschreibungen der Benutzerkonten von Social Networks. Wenn Inhalte veröffentlicht werden, die ihre Arbeit betreffen, sollten sich Mitarbeiter mit Namen und Funktion im Unternehmen zu erkennen geben anstatt ihre Identität durch Pseudonyme zu verschleiern.
Machen Sie Ihren Mitarbeitern klar, dass sie für ihre veröffentlichten Meinungsäußerungen immer selbst verantwortlich sind. Jede Veröffentlichung kann von Vorgesetzten, Kollegen, Kunden oder Journalisten gelesen werden und Reaktionen oder mögliche Konsequenzen hervorrufen.
Nach außen sollten Mitarbeiter immer voll hinter ihrem Unternehmen stehen. Wenn die Mitarbeiter unzufrieden sind, sollte dies intern angesprochen werden – und nicht im Social Web.
Wenn Ihre Mitarbeiter Fehler machen, sollten sie dazu stehen und ihren Vorgesetzten offensiv darauf ansprechen. Blogeinträge, Kommentare oder Tweets einfach unkommentiert zu verändern oder zu löschen gefährdet die Glaubwürdigkeit ihres Unternehmens.
Ihren persönlichen Frust sollten Mitarbeiter niemals in der Öffentlichkeit ablassen. Negatives über Kunden und Geschäftspartner zu verbreiten, sollte nicht erlaubt sein.
Mitarbeiter sollten die Rechte der Nutzer sowie die Rechte unbeteiligter Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte wie Privatsphäre und Datenschutz respektieren und sich an bestehende Gesetze halten.
Wenn eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt ist, empfiehlt es sich, den Mitarbeitern auch die Nutzung von Social Media in Maßen zu gestatten, sofern sie dies nicht zu sehr von der Arbeit ablenkt.
Wie alle Richtlinien sollten auch die zum Umgang mit Social Media regelmäßig überprüft und ggf. erweitert oder verändert werden. Stellen Sie sicher, dass ihre Mitarbeiter die Richtlinien kennen, verstehen und sie befolgen. Benennen Sie einen oder mehrere kompetente Ansprechpartner für mögliche Fragen zu den Empfehlungen.
Ausführliche weitere Informationen finden Sie im BVDW Leitfaden „Social Media Richtlinien“ unter http://www.bvdw.org/presseserver/social_media_richtlinien_unternehmen/bvdw_social_media_leitfaden_unternehmen.pdf