Zusendung von Double-Opt-In-Mails

Stand: 06.01.2012
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Die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes München verunsichert derzeit viele Newsletter-Versender, wird dort doch die aktuell gängige Praxis von Double-Opt-In Mails in Frage gestellt (vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Urteil-stellt-Rechtmaessigkeit-von-Double-Opt-in-Verfahren-in-Frage-1754502.html)

Am Freitag (23.11.2012) erreichte uns dazu ein Informationsschreiben des eco Verbandes, bei welchem wir als seriöser E-Mail-Versender zertifiziert sind (Whitelisting).

Hier die wesentlichen Auszüge aus dem Schreiben:

Insbesondere im Hinblick auf etwaige eingehende Beschwerden über die Zusendung von Double-Opt-In-Mails sehen wir trotz des vorbenannten Urteils derzeit keine Veranlassung, von unserer bisherigen rechtlichen Einschätzung und Handhabung abzuweichen. Im Einklang mit der bisherigen (BGH-)Rechtsprechung sehen wir die Zusendung einer Double-Opt-In-E-Mail als zulässig an, soweit diese neutral gefasst ist und lediglich der Bestätigung einer erteilten Einwilligung dient, um die missbräuchliche Verwendung einer E-Mail-Adresse durch Unbefugte zu verhindern.

Selbstverständlich werden wir die Frage der rechtlichen Bewertung von DOI-Mails weiterhin beobachten. Sobald uns Informationen über Neuerungen, andere Gerichtsurteile hierzu oder Informationen über ein Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des OLG München vorliegen, werden wir Sie gerne informieren.

Abschließend möchten wir (auch aufgrund der im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung stehenden Ausführungen des OLG München) nochmals kurz darauf hinweisen, dass für den Nachweis der Einwilligung in die werbliche Verwendung der E-Mail-Adresse erforderlich ist, dass die konkrete Einwilligungserklärung des jeweiligen E-Mail-Adressen-Inhabers vollständig dokumentiert wird. Bei elektronischen Einwilligungserklärungen setzt dies deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit voraus, diese auszudrucken. Nur dann kann der Darlegungs- und Beweislast genüge getan werden.

Ich möchte das auch gleich noch einmal zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, dass die häufig für den Newsletter-Versand und die -Registrierung eingesetzten Methoden, wie integrierte Module in den gängigen Content-Management- oder Online-Shop-Systemen nicht in der Lage sind, diese Dokumentationsanforderungen für die Einwilligung zu erfüllen. Es empfiehlt sich daher dringend der Einsatz eines professionallen E-Mail-Marketing-Systems, wie Inxmail Professional.

Wir sind für Sie da

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Wichtige Info: Betriebsferien ab 22.12.

Auch dieses Jahr kommt die Zeit für unseren Winterschlaf. Vom 22.12.2023 bis 02.01.2024 ist unser Büro nicht besetzt. Ab dem 3. Januar sind wir wieder mit neuer Energie für Sie da.

Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!