Überall liest man in letzter Zeit von der sogenannten "Cookie-Hinweis-Pflicht" und immer öfter tauchen auf Webseiten, die Sie besuchen, farbige Balken - meist am unteren Rand - auf, die darauf hinweisen, dass auf dieser Website Cookies eingesetzt werden. Der Hinweis verschwindet nur, wenn man aktiv einen Button klickt, dass man diese Information zur Kenntnis genommen hat.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und Informationen über Ihr Verhalten auf einer besuchten Website enthalten. Diese Informationen sorgen z.B. dafür, dass Sie beim nächsten Besuch der Website wiedererkannt werden. Da mit Hilfe von Cookies aber auch Ihr Nutzerverhalten festgestellt werden kann, hat der Schutz dieser Daten eine Bedeutung.
Im Jahr 2009 hat die EU eine sogenannte „Cookie-Richtlinie“ erlassen, die jedoch nie in deutsches Recht umgesetzt worden ist, weil davon ausgegangen worden war, dass das bestehende Telemediengesetz ausreichend wäre.
Da einige Juristen und die Datenschutzbeauftragten dies inzwischen anders bewerten, hat Google den Sachverhalt zum Anlass genommen, ab 30.09.2015 eine Cookie-Hinweispflicht von seinen Kunden zu fordern.
Das heißt konkret:
Google erwartet, dass alle Kunden ihre Nutzer explizit auf die eingesetzten Cookies hinweisen und dass der Nutzer die Möglichkeit haben muss, das Setzen von Cookies zu verhindern.
Auch wenn Google diese Hinweispflicht nicht für alle Produkte bisher fordert, so empfehlen wir dennoch, auf allen Seiten einen Cookie-Hinweis einzubauen.
Es gibt dafür eine einfache Standardlösung, individuelle Varianten sind natürlich auch möglich. Gerne bauen wir eine entsprechende Lösung in Ihrer Website ein. Bitte erfragen Sie ein entsprechendes Angebot. Der Aufwand ist nicht groß.
Ausführlichere Informationen zu dem Thema finden Sie z.B. auf der folgenden Seite.